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Änderungen bei den Mietkosten für Menschen mit Grundsicherung

Das Jobcenter und Sozialamt in Pforzheim haben wichtige Neuigkeiten.
Die Obergrenzen für Mieten werden erhöht.

Obergrenzen sind Höchstwerte.
Das heißt: Bis zu diesem Betrag zahlt das Jobcenter die Miete.

Wer ist betroffen?

Menschen, die Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung nach § 22 Abs. 1 SGB XII.

Viele bekommen dadurch mehr Geld für die Miete.

Prüfung der Fälle startet bald

Am 10. Juli hat der Sozial-Ausschuss neue Regeln akzeptiert.
Jetzt prüft das Jobcenter alte Fälle.

Besonders wichtig sind Fälle,
wo die Mietkosten früher gekürzt wurden.

Ab dem 1. April 2025 bekommen Sie evtl. mehr Geld zurück.
Das passiert, wenn Ihre Miete zu hoch war.

Sie müssen nichts extra beantragen

Das Jobcenter prüft alle Fälle automatisch.
Es gibt keine extra Anträge für Sie.

Die Prüfung passiert bei der nächsten Leistungsänderung.
Sie können weiterhin wie bisher die Nebenkostenabrechnungen schicken.
Diese werden dann nach den neuen Regeln geprüft.

Mietobergrenzen ändern sich alle zwei Jahre

Alle zwei Jahre schaut das Jobcenter die Mietobergrenzen an.
Die Stadt Pforzheim erstellt dafür einen sogenannten Mietspiegel.

Mietspiegel erklärt:
Ein Mietspiegel zeigt, was Mieten in der Stadt normalerweise kosten.
Er ist eine genaue Übersicht und hilft bei Entscheidungen.

Wo finden Sie mehr Infos?

Sie können online alles lesen:

  • Mietobergrenzen
  • Hinweise zu den Leistungen

Die Infos sind auf der Webseite vom Jobcenter Pforzheim:
Aktuelle Mietobergrenzen und Hinweise für Leistungsbeziehende

Ziel der Änderung

Die Stadt Pforzheim möchte Ihre Wohnkosten besser bezahlen.
So verbessern sich Ihre finanziellen Bedingungen.
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Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Pforzheim

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Veröffentlicht am: Fr, 11. Jul um 10:22 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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