Pforzheim erhöht Mietobergrenzen für Grundsicherung

Ab April 2025 werden Unterkunftskosten automatisch höher anerkannt – Anpassung erfolgt rückwirkend und ohne Antrag

Erhöhung der Mietobergrenzen für Grundsicherungsleistungen in Pforzheim

Das Jobcenter und das Sozialamt Pforzheim haben die Anhebung der Mietobergrenzen für Empfänger von Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB XII bekanntgegeben. Ab 1. April 2025 werden die Leistungen rückwirkend angepasst, um höhere Unterkunftskosten besser abzudecken. Die Überprüfung erfolgt automatisch ohne gesonderten Antrag im Rahmen der nächsten Leistungsänderung. Die neuen Werte basieren auf dem qualifizierten Mietspiegel und werden alle zwei Jahre aktualisiert. Weitere Informationen sind online auf der Website des Jobcenters verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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