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Letzte Woche trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von drei Gruppen.
Sie kamen aus der Stadtverwaltung Northeim, der Bürgerinitiative „Pro Leinetal“ und der Wirtschaftsförderung NOM WMT.
Das Treffen fand im Rathaus statt.
Es ging um das Bürgerbegehren gegen das neue Gewerbegebiet im Westen der Stadt.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt entschied am 29. September 2025:
Das Bürgerbegehren ist nicht zulässig.
Warum?
Es gibt das Gesetz „Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz“.
In diesem Gesetz steht: Bürgerbegehren gegen Bauleitpläne sind in Niedersachsen nicht erlaubt.
Bauleitplan:
Ein Plan, der zeigt, wie Land genutzt wird.
Zum Beispiel für Häuser, Firmen oder Naturschutz.
Trotzdem wollen alle weiter miteinander sprechen.
Bei dem Treffen im Rathaus wurden Fragen geklärt.
Alle erklärten ihre Sichtpunkte und Argumente.
Die Stadt möchte transparent arbeiten.
Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin beteiligen.
Das passiert im Verfahren, das man „Auslegung des Bauleitplans“ nennt.
Sie können:
Die Stadt will mit dem neuen Gewerbegebiet:
Die Bürgerinitiative will:
Alle Teilnehmer sagen:
Das Gespräch war sachlich und respektvoll.
Sie wollen den Dialog fortsetzen.
Das Ziel ist:
Bei Fragen können Sie sich melden bei:
Diese Stellen helfen Ihnen gerne weiter.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Northeim
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Veröffentlicht am: Mi, 22. Okt um 11:07 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.