
Bürgerbegehren gegen Gewerbegebiet in Northeim abgelehnt
Stadt und Bürgerinitiative setzen auf Dialog und öffentliche Beteiligung am BauleitplanBürgerbegehren gegen Gewerbegebiet in Northeim unzulässig
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat das Bürgerbegehren der Initiative „Pro Leinetal – Natur statt mehr Beton“ gegen ein neues Gewerbegebiet im Westen der Stadt als unzulässig bewertet, da Bürgerbegehren zu Bauleitplänen in Niedersachsen nicht erlaubt sind. Bürgerinnen und Bürger können sich aber weiterhin im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bauleitplans einbringen und Stellungnahmen abgeben.
Dialog zwischen Stadt, Wirtschaftsförderung und Bürgerinitiative
Bei einem Treffen im Rathaus klärten die Beteiligten offene Fragen und betonten die Bedeutung von Transparenz und offenem Austausch. Die Stadt strebt durch das Logistikzentrum die Schaffung von Arbeitsplätzen und Stärkung des Wirtschaftsstandorts an, während die Bürgerinitiative den Erhalt der Ackerflächen fordert.
Beteiligungsmöglichkeiten
- Einbringen von Anregungen und Bedenken während der öffentlichen Auslegung
- Fortsetzung des Dialogs zwischen allen Beteiligten