Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es neue Regeln.
Diese Regeln gelten auf dem Wertstoffhof in Norderstedt.
Diese Regeln betreffen die Abgabe von Bauschutt.
Bauschutt sind Reste von Bauarbeiten.
Besonders gilt das für mineralische Bauabfälle.
Das sind zum Beispiel Steine oder Betonreste.
Der Gesetzgeber hat neue Vorschriften gemacht.
Diese Regeln schützen die Umwelt und die Menschen.
Es gibt einen Verdacht bei mineralischem Bauschutt:
Asbest könnte darin sein.
Asbest ist ein Material aus feinen Fasern.
Es wurde früher oft im Bau verwendet.
Die Fasern sind aber sehr gefährlich.
Wenn Menschen die Fasern einatmen, wird es gesundheitsschädlich.
Alle Bauabfälle müssen auf Asbest geprüft werden.
Die Prüfung soll sicherstellen, dass kein Asbest drin ist.
Sie müssen zeigen, dass Ihr Bauschutt asbestfrei ist.
Das bedeutet: Sie brauchen einen Nachweis.
Das Betriebsamt akzeptiert zum Beispiel:
Wenn Sie Bauschutt abgeben, zeigen Sie den Nachweis.
Das Betriebsamt verlangt die Papiere bei der Annahme.
Sie brauchen dafür spezielle Formulare.
Diese Formulare bekommen Sie:
Wenn Sie keinen Nachweis bringen, passiert das:
Das Amt behandelt Ihren Bauschutt wie asbesthaltig.
Dann wird die Entsorgung teurer.
Außerdem gibt es strengere Regeln.
Manche Materialien brauchen keinen Nachweis.
Diese gelten als sicher und unbelastet.
Dazu gehören:
Das Betriebsamt empfiehlt eine Asbest-Untersuchung.
Fachfirmen können die Proben prüfen.
So vermeiden Sie Probleme bei der Entsorgung.
Und Sie schützen Umwelt und Gesundheit.
Sie können auf der Webseite des Betriebsamts mehr erfahren.
Dort finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Das Betriebsamt hilft Ihnen gern bei Fragen.
Die neuen Regeln sind wichtig.
Sie schützen Sie, Ihre Familie und die Umwelt.
Haben Sie Zweifel?
Dann holen Sie sich immer Rat von Experten.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Norderstedt
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 14:47 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.