Übersetzung in Einfache Sprache

Neue Regeln für Bauschutt in Norderstedt

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es neue Regeln.
Diese Regeln gelten auf dem Wertstoffhof in Norderstedt.

Diese Regeln betreffen die Abgabe von Bauschutt.
Bauschutt sind Reste von Bauarbeiten.
Besonders gilt das für mineralische Bauabfälle.
Das sind zum Beispiel Steine oder Betonreste.

Schutz von Umwelt und Gesundheit

Der Gesetzgeber hat neue Vorschriften gemacht.
Diese Regeln schützen die Umwelt und die Menschen.

Es gibt einen Verdacht bei mineralischem Bauschutt:
Asbest könnte darin sein.

Asbest ist ein Material aus feinen Fasern.
Es wurde früher oft im Bau verwendet.
Die Fasern sind aber sehr gefährlich.
Wenn Menschen die Fasern einatmen, wird es gesundheitsschädlich.

Alle Bauabfälle müssen auf Asbest geprüft werden.
Die Prüfung soll sicherstellen, dass kein Asbest drin ist.

Nachweis über Asbestfreiheit

Sie müssen zeigen, dass Ihr Bauschutt asbestfrei ist.
Das bedeutet: Sie brauchen einen Nachweis.

Das Betriebsamt akzeptiert zum Beispiel:

  • Ein Gutachten von einem Sachverständigen
  • Einen schriftlichen Nachweis, dass das Material nach 1993 eingebaut wurde

Was müssen Sie bei der Abgabe tun?

Wenn Sie Bauschutt abgeben, zeigen Sie den Nachweis.
Das Betriebsamt verlangt die Papiere bei der Annahme.

Sie brauchen dafür spezielle Formulare.
Diese Formulare bekommen Sie:

  • Online auf der Webseite des Betriebsamts
  • Am Wertstoffhof vor Ort
  • Beim Abfall-Service-Center

Folgen ohne Nachweis

Wenn Sie keinen Nachweis bringen, passiert das:
Das Amt behandelt Ihren Bauschutt wie asbesthaltig.
Dann wird die Entsorgung teurer.
Außerdem gibt es strengere Regeln.

Ausnahmen von der Nachweispflicht

Manche Materialien brauchen keinen Nachweis.
Diese gelten als sicher und unbelastet.

Dazu gehören:

  • Dachziegel ohne Schmutz oder Anhaftungen
  • Pflastersteine und Gehwegplatten
  • Randsteine
  • Betonwerksteine und Rasengittersteine
  • Unverputzter Ziegelbruch
  • Naturstein und Kies

Empfehlung: Asbest-Analyse machen lassen

Das Betriebsamt empfiehlt eine Asbest-Untersuchung.
Fachfirmen können die Proben prüfen.
So vermeiden Sie Probleme bei der Entsorgung.
Und Sie schützen Umwelt und Gesundheit.

Kontakt und Hilfe

Sie können auf der Webseite des Betriebsamts mehr erfahren.
Dort finden Sie weitere Informationen und Formulare.

Das Betriebsamt hilft Ihnen gern bei Fragen.

Die neuen Regeln sind wichtig.
Sie schützen Sie, Ihre Familie und die Umwelt.
Haben Sie Zweifel?
Dann holen Sie sich immer Rat von Experten.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Norderstedt

Der Autor schreibt auch andere Artikel.

Hier findest du alle Artikel des Autors.

Veröffentlicht am: Heute um 14:47 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

Hintergrundbild von Redaktion Norderstedt
R
Redaktion Norderstedt

Umfrage

Wie stehen Sie zu den neuen Vorschriften für die Entsorgung von Bauschutt mit Asbestverdacht in Norderstedt?
Endlich – Gesundheit geht vor, auch wenn es nervig ist
Ich sehe das als unnötige Bürokratie und Kostenfalle
Gut, aber die Nachweispflicht wird viele abschrecken
Finde die Ausnahmen für unbelasteten Bauschutt sinnvoll und fair
Würde mir wünschen, dass mehr auf Aufklärung und kostenlose Analysen gesetzt wird