Neue Regeln fĂĽr Bauschutt in Norderstedt
Ab 2026 ist der Nachweis von Asbestfreiheit bei mineralischen Bauabfällen PflichtNeue Entsorgungsvorschriften für Bauschutt in Norderstedt
Seit dem 1. Januar 2026 müssen bei der Entsorgung mineralischer Bauabfälle im Wertstoffhof Norderstedt Asbestfreiheit nachgewiesen werden. Als Nachweise gelten Gutachten oder ein Beleg, dass das Material nach Oktober 1993 verbaut wurde. Ohne Nachweis gelten Bauabfälle als asbesthaltig, was zu höheren Kosten und Auflagen führt. Ausgenommen sind bestimmte unbelastete Materialien wie Dachziegel oder Pflastersteine.