Neue Regeln fĂĽr Bauschutt in Norderstedt

Ab 2026 ist der Nachweis von Asbestfreiheit bei mineralischen Bauabfällen Pflicht

Neue Entsorgungsvorschriften fĂĽr Bauschutt in Norderstedt

Seit dem 1. Januar 2026 müssen bei der Entsorgung mineralischer Bauabfälle im Wertstoffhof Norderstedt Asbestfreiheit nachgewiesen werden. Als Nachweise gelten Gutachten oder ein Beleg, dass das Material nach Oktober 1993 verbaut wurde. Ohne Nachweis gelten Bauabfälle als asbesthaltig, was zu höheren Kosten und Auflagen führt. Ausgenommen sind bestimmte unbelastete Materialien wie Dachziegel oder Pflastersteine.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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