Neumarkt: Vorreiter in der Integration
9,51 Prozent Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen übertrifft gesetzliche VorgabenStadt Neumarkt übertrifft gesetzliche Quote für Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
In einer jüngsten Pressemitteilung hat die Stadt Neumarkt bekannt gegeben, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Quote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen weit übertrifft. Dieses Engagement zeigt nicht nur die soziale Verantwortung der Stadt, sondern auch die Wertschätzung für Vielfalt am Arbeitsplatz.
Die gesetzliche Grundlage
Laut dem Sozialgesetzbuch sind sowohl öffentliche als auch private Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Diese Anforderungen müssen jährlich bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Bis zum 31. März eines jeden Jahres müssen Arbeitgeber einen Nachweis über die Beschäftigungspflicht des vorangegangenen Jahres erbringen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss in der Regel Ausgleichsabgaben entrichten.
Neumarkt als Vorreiter
Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn betont, dass die Stadt Neumarkt nicht nur ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, sondern diese auch deutlich übersteigt. Für das Berichtsjahr 2024 meldet die Stadt, dass beeindruckende 9,51 Prozent aller Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind. Dies liegt erheblich über dem erforderlichen Minimum und zeugt von einem Engagement, das weit über das Normale hinausgeht.
- Quote laut Gesetz: mindestens 5% für Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen
- Neumarkt aktuelle Quote: 9,51% der Pflichtarbeitsplätze sind mit schwerbehinderten Menschen besetzt
- Noch nie Ausgleichsabgaben gezahlt: Die Stadt erfüllt seit Jahren die Quote deutlich
Der gesellschaftliche Nutzen
Die positive Entwicklung in Neumarkt unterstreicht die Wichtigkeit von integrativen Arbeitsplätzen. Das Engagement der Stadt bietet zahlreichen schwerbehinderten Menschen die Chance auf eine sinnvolle Teilhabe am Berufsleben. Solche Maßnahmen fördern nicht nur die Vielfalt, sondern stärken auch den Zusammenhalt in der Gemeinschaft, was für alle Beteiligten von großem Vorteil ist.
Ausblick
Die Stadt Neumarkt setzt sich weiterhin dafür ein, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu erweitern und die Quote möglicherweise noch weiter zu erhöhen. Diese positive Entwicklung erinnert uns daran, dass Inklusion in der Arbeitswelt kein „nice to have“, sondern eine Notwendigkeit und Bereicherung für alle ist.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Neumarkt:
Rathaus I, Rathausplatz 1 92318 Neumarkt Telefon: 09181/255-140 E-Mail: presse@neumarkt.de