
Neue Schilder in Minden erinnern an Überholabstand
Mehr Sicherheit für Radfahrende durch gesetzlich vorgeschriebene MindestabständeIn Minden wurden an der Kutenhauser Straße und Wittelsbacherallee neue Schilder angebracht, die Autofahrende an den vorgeschriebenen Überholabstand zu Radfahrenden erinnern. Innerorts sind mindestens 1,5 Meter Abstand, außerorts zwei Meter einzuhalten, wie seit 2020 gesetzlich vorgeschrieben. Die Maßnahme reagiert auf häufige Verstöße und soll besonders auf Schutzstreifen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.