Neue Schilder in Minden erinnern an Überholabstand zu Radfahrenden an Kutenhauser Straße und Wittelsbacherallee.
Foto: © Stadt Minden

Neue Schilder in Minden erinnern an Überholabstand

Mehr Sicherheit für Radfahrende durch gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände

In Minden wurden an der Kutenhauser Straße und Wittelsbacherallee neue Schilder angebracht, die Autofahrende an den vorgeschriebenen Überholabstand zu Radfahrenden erinnern. Innerorts sind mindestens 1,5 Meter Abstand, außerorts zwei Meter einzuhalten, wie seit 2020 gesetzlich vorgeschrieben. Die Maßnahme reagiert auf häufige Verstöße und soll besonders auf Schutzstreifen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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