Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
markdown
In Minden startet am Montag der Versand
von Wahlbenachrichtigungen.
Rund 63.000 Menschen in Minden sind wahlberechtigt.
Sie können wählen am 14. September 2025.
Es werden gewählt:
Außerdem gibt es eine Wahl für den Integrationsrat.
Der Integrationsrat vertritt Menschen mit Migrationshintergrund.
Wählen dürfen alle ab 16 Jahren, die:
Es gibt 53 Wahllokale in der Stadt.
Jede wahlberechtigte Person bekommt drei Stimmzettel:
Die Wahl leitet Daniela Giannone.
Sie ist Erste Beigeordnete der Stadt Minden.
Sie arbeitet mit dem Team Wahlen zusammen.
Das Team führt Ralf Wilkening.
Eine Stichwahl ist eine zweite Wahlrunde.
Sie findet statt, wenn kein Kandidat gewinnt.
Bei der Bürgermeisterwahl kann es am 28. September 2025 eine Stichwahl geben.
Die Wahlbenachrichtigungen kommen nächste Woche.
Mit der Benachrichtigung können Sie Briefwahl beantragen.
Im Brief stehen wichtige Infos:
Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Stichwahl am 28. September.
Wenn Sie bis 24. August 2025 keine Benachrichtigung bekommen,
melden Sie sich bitte beim Wahlbüro.
Das Wählerverzeichnis kann vom 25. bis 29. August 2025 eingesehen werden.
Adresse: Wahlbüro, Lindenstraße 36, 4. Stock.
Wenn Sie keine Benachrichtigung bekommen, sich aber wahlberechtigt fühlen,
müssen Sie bis 29. August 2025, 12:30 Uhr, Einspruch erheben.
Für Briefwahl brauchen Sie einen Wahlschein.
Sie können den Wahlschein ab 4. August 2025 beantragen:
Sie können Wahlschein bis 12. September 2025, 15:00 Uhr beantragen.
Wenn Sie für andere beantragen, brauchen Sie eine Vollmacht.
Das Wahlbüro ist barrierefrei.
Sie können dort anrufen oder schreiben:
Wahlbüro der Stadt Minden
Telefon: 0571 89-287
E-Mail: wahlbuero@minden.de
Hier bekommen Sie Antworten zu Wahlen und Briefwahl.
Für die Auszählung der Briefwahlstimmen sind 35 Helfer geplant.
Diese arbeiten an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule.
Die Briefwahlunterlagen werden versendet, wenn alle Stimmzettel da sind,
voraussichtlich ab der ersten August-Woche.
Das Team arbeitet schnell an den Briefwahlanträgen.
Mit dem frühen Versand der Wahlbenachrichtigungen
und guter Organisation bei der Briefwahl
ergibt sich eine gute Möglichkeit,
die Wahl einfach und barrierefrei zu machen.
```
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Minden
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Fr, 1. Aug um 10:10 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.