
Minden startet Versand der Wahlbenachrichtigungen
Kommunalwahl 2025: Wahlberechtigte ab 16 können ab 4. August Briefwahl beantragenIn Minden beginnt am kommenden Montag der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 14. September 2025. Rund 63.000 Wahlberechtigte ab 16 Jahren können Kreistag, Bürgermeister*in, Stadtrat und den Integrationsrat wählen. Die Briefwahl ist ab dem 4. August möglich und kann online, schriftlich oder persönlich beantragt werden.
Wahlberechtigung und Ablauf
Wahlberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Minden und deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft. Gewählt wird in 53 Wahllokalen, jede*r erhält drei Stimmzettel. Die Wahlleitung liegt bei Daniela Giannone, unterstützt von Ralf Wilkening und dem Team Wahlen.
Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis
Die Wahlbenachrichtigungen informieren über Wahllokal und Briefwahlmöglichkeiten und gelten auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September. Das Wählerverzeichnis liegt vom 25. bis 29. August zur Einsicht aus, Einsprüche sind bis zum 29. August 12:30 Uhr möglich.
Briefwahl und Kontakt
- Beantragung ab 4. August per QR-Code, Online, Post oder persönlich ab 11. August
- Letzter Antragstag ist der 12. September, 15:00 Uhr
- Wahlbüro barrierefrei erreichbar, Kontakt: Tel. 0571 89-287, E-Mail wahlbuero@minden.de
Organisation und Transparenz
Die Auszählung der Briefwahlstimmen wird von 35 Briefwahlvorständen an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule durchgeführt. Die Stadt garantiert eine zügige Bearbeitung und Versand der Unterlagen.

