Kontrollaktion der Polizei und Ordnungsbehörde in Mindens Fußgängerzone mit mehreren Verwarnungen.
Foto: © Pressestelle der Stadt Minden

E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone

Innerhalb einer Stunde 27 Verstöße kontrolliert – Stadt kündigt regelmäßige Maßnahmen zur Sicherheit an
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Gezielte Kontrolle in Mindener Fußgängerzone

In Minden überprüften Polizei und Ordnungsbehörde innerhalb einer Stunde 27 Verstöße gegen das Fahrverbot für E-Scooter und Fahrräder in der Fußgängerzone. Die Maßnahme dient der Sicherheit der Fußgänger und wird regelmäßig wiederholt.

Ergebnisse und Verkehrsregeln

Bei der Aktion am 30. Juli wurden 10 E-Roller- und 17 Radfahrer*innen verwarnet, die gegen das Fahrverbot verstießen. Radfahren ist in der Fußgängerzone zwischen 10 und 18:30 Uhr untersagt, E-Scooter dürfen dort generell nur geschoben werden.

Reaktionen und Ausblick

Die Kontrollen verlaufen überwiegend ruhig und werden von den Bürger*innen akzeptiert. Die Stadt setzt auf regelmäßige Aktionen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Bewusstsein für Regeln zu stärken.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone | Symbolbild
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