Herbstlaub in Lingen: Was Anlieger jetzt wissen müssen

Stadt erinnert an Reinigungspflicht und richtige Entsorgung zur Vermeidung von Rutschgefahren

Mit Beginn des Herbstes weist die Stadt Lingen auf die Reinigungspflicht der Anlieger hin: Grundstückseigentümer müssen herabfallendes Laub sowie Unkraut auf Gehwegen vor ihrem Grundstück entfernen, um Rutschgefahren zu vermeiden. Laub darf nicht auf öffentliche Straßen gefegt, sondern sollte kompostiert oder zu städtischen Sammelplätzen gebracht werden. Die Stadt appelliert an alle Bürger, verantwortungsbewusst zu handeln und so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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