Artenschutz bei Bauprojekten in Lingen

Wie Fledermäuse und Co. bei Sanierung, Umbau und Abriss geschützt werden

Bei Sanierung, Umbau und Abriss von Gebäuden in Lingen und anderen Regionen sind der Artenschutz und die gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) besonders wichtig. Viele heimische Arten wie Fledermäuse, Mauersegler oder Hornissen nutzen Gebäude als Lebensraum und sind samt ihrer Nist- und Ruheplätze ganzjährig geschützt. Deshalb empfiehlt es sich, bei Verdacht auf tierische Bewohner frühzeitig die Untere Naturschutzbehörde einzubeziehen, um Bauvorhaben und Artenschutz miteinander zu vereinbaren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Tieren trägt zum Erhalt der Artenvielfalt im direkten Lebensumfeld bei.

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