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Die Stadt Leutkirch erinnert Sie.
Am 15. August müssen Sie Steuern zahlen.
Es geht um Grund- und Gewerbesteuer.
Dieser Termin ist der dritte im Jahr.
Betroffen sind private und gewerbliche Steuerzahler.
Sie haben einen Steuerbescheid bekommen.
Wenn Sie als Jahreszahler geführt werden,
zahlen Sie die im Steuerbescheid genannte Summe.
Bei der Gewerbesteuer zahlen Sie eine Vierteljahresrate.
Diese steht im Gewerbesteuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid.
Zusammenfassung:
Wenn Sie später zahlen als bis 18. August,
fallen Säumniszuschläge an.
Ein Säumniszuschlag ist eine extra Gebühr.
Diese Gebühr kommt für verspätete Zahlungen.
Bei Mahnungen verlangt die Stadt auch eine Gebühr.
Überweisen Sie das Geld rechtzeitig.
Nutzen Sie das Konto, das im Bescheid steht.
Geben Sie immer das Kassenzeichen an.
Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat gegeben?
Dann zieht die Stadt das Geld automatisch ein.
Erklärung:
Eine SEPA-Lastschrift ist eine Erlaubnis.
So zieht die Stadt das Geld vom Konto ein.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die Stadtkasse.
Die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte zahlen Sie die Steuern pünktlich.
So vermeiden Sie extra Gebühren.
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Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Leutkirch im Allgäu
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Veröffentlicht am: Mo, 28. Jul um 12:02 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.