Leutkirch: Steuerfälligkeit am 15. August

Grund- und Gewerbesteuern pünktlich zahlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden

Die Stadt Leutkirch im Allgäu weist darauf hin, dass am 15. August die dritte Fälligkeit für Grund- und Gewerbesteuerzahlungen ansteht. Jahreszahler müssen ihre Beträge entsprechend dem Bescheid fristgerecht überweisen oder ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge und Mahngebühren fällig. Für Rückfragen steht die Stadtkasse zur Verfügung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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