Leutkirch: Steuerfälligkeit am 15. August
Grund- und Gewerbesteuern pünktlich zahlen, um Säumniszuschläge zu vermeidenDie Stadt Leutkirch im Allgäu weist darauf hin, dass am 15. August die dritte Fälligkeit für Grund- und Gewerbesteuerzahlungen ansteht. Jahreszahler müssen ihre Beträge entsprechend dem Bescheid fristgerecht überweisen oder ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge und Mahngebühren fällig. Für Rückfragen steht die Stadtkasse zur Verfügung.