Leipzig fĂĽhrt neue Stellplatzsatzung ein

Ab 5. Oktober gelten flexiblere Regeln für Auto- und Fahrradstellplätze bei Neubauten – Förderung nachhaltiger Mobilität im Fokus

Neue Stellplatzsatzung in Leipzig ab 5. Oktober

Ab dem 5. Oktober gilt in Leipzig eine neue Stellplatzsatzung, die Vorgaben zur Anzahl von Auto- und Fahrradstellplätzen bei Neubauten und Nutzungsänderungen regelt. Die Anzahl hängt unter anderem von der Wohn- oder Gewerbegröße sowie der ÖPNV-Anbindung ab.

Flexibilisierung und Förderung nachhaltiger Mobilität

Die Verordnung bietet Bauherren bei guter Anbindung und weiteren Kriterien die Möglichkeit, bis zu 45 % weniger Stellplätze für Wohnungen und bis zu 75 % weniger für Gewerbeeinheiten zu errichten. So werden umweltfreundliche Verkehrsmittel wie ÖPNV und Carsharing gefördert.

Beratungsangebot und städtische Ziele

Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege berät Bauherren individuell, Termine sind digital buchbar. Die Satzung unterstützt den nachhaltigen Stadtumbau, indem sie den Flächenverbrauch für Parkplätze verringert und den Umweltverbund stärkt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.