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Wichtige Infos zur Grundsteuer 2025 in Leinefelde-Worbis

Die Stadt Leinefelde-Worbis informiert Sie über die Grundsteuer für das Jahr 2025.

Die Steuer bleibt gleich wie im letzten Jahr.

Die Stadt hat alle wichtigen Zahlen und Termine erklärt.


Grundsteuer-Hebesätze für 2025

Die Hebesätze sind genauso wie bisher:

  • Grundsteuer A: 450 %
  • Grundsteuer B: 495 %
  • Gewerbesteuer: 420 %

Sie zahlen Ihre Steuer zu den gewohnten Zeiten.

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihr Kassenzeichen an.


Bankverbindungen für Ihre Überweisung

Sie können die Grundsteuer auf diese Konten überweisen:

  • Kreissparkasse Eichsfeld

    • IBAN: DE75 8205 7070 0100 0205 00
    • BIC: HELADEF1EIC
  • VR-Bank Mitte eG

    • IBAN: DE02 5226 0385 0007 1929 75
    • BIC: GENODEF1ESW

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat haben, bucht die Bank automatisch ab.

SEPA-Lastschriftmandat bedeutet:
Die Stadt darf Ihre Steuer automatisch von Ihrem Konto abziehen.


Wichtige Zahlungstermine

Bitte zahlen Sie Ihre Steuer an diesen Tagen:

    1. Februar
    1. Mai
    1. August
    1. November
    1. Juli (nur für Jahreszahler)

Die Stadt zieht die Grundsteuer immer pünktlich ein.


Hinweise zur Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie Folgendes wissen:

  • Melden Sie Ihren Hund an, wenn Sie ihn länger als 3 Monate haben.
  • Die Hundesteuer-Bescheide von 2023 bleiben gültig.
  • Die Hundesteuermarken von 2023 sind weiter gültig.
  • Ab 2026 zahlen Sie die Hundesteuer einmal im Jahr.
  • Die Zahlung ist dann am 01. Juli 2026 fällig.

Kontakt bei Fragen

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Steueramt der Stadt Leinefelde-Worbis.

Dort bekommen Sie Hilfe und weitere Infos.


Die Stadt sorgt so dafür, dass Sie gut informiert sind.

So können Sie Ihre Steuern pünktlich und richtig zahlen.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Leinefelde-Worbis

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Veröffentlicht am: Heute um 11:19 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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