Grundsteuer in Leinefelde-Worbis bleibt stabil

Hebesätze für 2025 unverändert – Wichtige Zahlungsfristen und Infos zur Hundesteuer

Grundsteuer in Leinefelde-Worbis bleibt 2025 unverändert

Die Stadt Leinefelde-Worbis hält die Hebesätze für Grundsteuer A (450 %), Grundsteuer B (495 %) und Gewerbesteuer (420 %) auch im Jahr 2025 konstant. Zahlungen sind an festgelegten Terminen, unter anderem am 15. Februar, Mai, August und November, sowie auch am 1. Juli für Jahreszahler zu leisten. SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig, automatische Abbuchungen erfolgen wie gewohnt.

Zahlungsmodalitäten und Hundesteuer

Überweisungen können auf Konten der Kreissparkasse Eichsfeld oder VR-Bank Mitte eG erfolgen. Hundehalter werden an die Anmeldepflicht ab drei Monaten erinnert; die Hundesteuer für 2026 wird erstmals als Jahressteuer zum 1. Juli fällig. Die Bescheide und Steuermarken aus 2023 behalten ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen

Bei Fragen steht das Steueramt der Stadt Leinefelde-Worbis zur Verfügung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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