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Im Winter fällt oft Schnee und es wird glatt.
Hausbesitzer und Anlieger müssen dann Wege sicher machen.
Die Stadt Landshut informiert Sie darüber.
So bleiben Geh- und Radwege sicher.
Verkehrssicherungspflicht heißt:
Sie müssen Gefahren auf Wegen beseitigen oder sichern.
So kann niemand verletzt werden.
Wenn Schnee oder Eis liegt, sind Sie verantwortlich.
Das gilt für die Wege vor Ihrem Haus.
Diese Regeln müssen Sie beachten:
Schützen Sie die Umwelt und Pflanzen.
Verwenden Sie kein Streusalz oder andere ätzende Mittel.
Diese schaden Tieren, Pflanzen und dem Boden.
Besser sind:
Diese sind umweltfreundlich und können oft wiederverwendet werden.
Wenn Sie andere Mittel nutzen wollen, achten Sie auf das Zeichen „Blauer Engel“.
Das ist ein Umweltsymbol.
Tausalz darf nur in Ausnahmefällen benutzt werden.
Zum Beispiel bei sehr starker Glätte auf Treppen.
Sonst gibt es eine Geldstrafe.
Schnee und Eis dürfen Fußgänger und Autos nicht stören.
Wenn das nicht geht, räumen Sie den Schnee bis zum nächsten Tag weg.
Die Stadt Landshut kann Ihnen einen Lagerplatz anbieten.
Achten Sie auf folgende Punkte:
In Wohngebieten wie Achdorf, Hof- und Moniberg gibt es besondere Regeln.
Bitte parken Sie so, dass mindestens 3,05 Meter Durchfahrt frei bleiben.
Das ist wichtig für:
So können diese sicher durchfahren.
Das Ordnungsamt Landshut hilft Ihnen gerne.
Sie bekommen dort alle wichtigen Infos zum Winterdienst.
Telefonnummer: 0871 - 88 1321
Mehr Infos auf der Webseite:
www.landshut.de/winterdienst
Die Stadt Landshut schützt Sie, Umwelt und Wege im Winter.
Hausbesitzer und Anlieger müssen räumen und streuen.
Nutzen Sie umweltfreundliche Mittel.
Achten Sie auf sichere Wege für alle.
So verhindern Sie Unfälle und Umweltschäden.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Landshut
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Veröffentlicht am: Di, 9. Dez um 15:49 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.