Empfehlungen und Vorgaben zum Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht der Geh- und Radwege.
Foto: © Stadt Landshut

Winterdienst in Landshut: Was Hausbesitzer jetzt wissen mĂŒssen

RĂ€um- und Streupflichten, umweltfreundliche Mittel und wichtige Hinweise fĂŒr sichere Gehwege

Winterdienst in Landshut: Wichtiges fĂŒr Hausbesitzer und Anlieger

Mit Beginn des Winterwetters erinnert die Stadt Landshut daran, dass Hausbesitzer und Anlieger Geh- und Radwege vor ihrem GrundstĂŒck verkehrssicher halten mĂŒssen. Die RĂ€um- und Streupflichten gelten werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, wobei eine Mindestbreite von 1,20 Metern einzuhalten ist.

Umweltfreundliche Streumittel

Streusalz ist verboten, empfohlen werden Sand oder Splitt, da sie die Umwelt schonen. Tausalz ist nur in AusnahmefÀllen zulÀssig, etwa auf Treppen oder Steigungen.

RĂ€umgut und besondere Hinweise

Schnee ist so zu lagern, dass keine Behinderungen entstehen, und Rettungswege, wie in Wohngebieten Achdorf, Hof- und Moniberg, mĂŒssen frei bleiben. Die Stadt stellt bei Bedarf LagerplĂ€tze zur VerfĂŒgung.

Weitere Informationen bietet das Ordnungsamt Landshut unter 0871 - 88 1321 oder online unter landshut.de/winterdienst.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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