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Der Artikel thematisiert die Pflichten und Empfehlungen für Grundstückseigentümer in Bezug auf die Pflege von Bäumen, Sträuchern und Hecken, um die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Gerade das Überwachsen von Straßen, Geh- und Radwegen durch Zweige stellt ein Risiko für Fußgänger und Radfahrer dar. Auch eingewachsene Straßenschilder können die Sicherheit beeinträchtigen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass regelmäßige Rückschnitte notwendig sind. Dabei sind Mindestdurchgangshöhen auf Gehwegen von 2,50 Metern und auf Straßen von 4,50 Metern zu beachten. Zusätzlich sollten abgestorbene oder brüchige Äste entfernt werden, um Gefahren vorzubeugen. Dies gilt ebenso für unbebaute Grundstücke.
Vom 1. März bis zum 30. September ist die Vogelschutzzeit, während der nur schonende Schnittarbeiten gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz erlaubt sind. Rückschnitte müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. Wenn Arbeiten während der Schutzzeit erforderlich werden, ist eine Genehmigung von der unteren Naturschutzbehörde einzuholen.
Die Maßnahmen während der Vogelschutzzeit schützen vor allem Nest- und Brutvögel und dienen dem Erhalt der Biodiversität. Trotz dieser Einschränkungen bleibt die Pflege der Vegetation wichtig, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen.
Grundstückseigentümer tragen durch ordnungsgemäße Pflege zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum bei und fördern gleichzeitig die Biodiversität ihrer Umgebung.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Landshut
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Veröffentlicht am: Di, 28. Jan um 16:35 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.