Frühjahrsputz im Garten: Wenn Sicherheit auf Naturenschutz trifft

Ein Leitfaden für Grundstückseigentümer zur richtigen Baum- und Strauchpflege vor der Vogelschutzzeit

Jedes Frühjahr stehen viele Grundstückseigentümer vor der Aufgabe der Gartenpflege. Besonders im Fokus liegen dabei Bäume, Sträucher und Hecken, die korrekt gepflegt werden müssen, um den Verkehr und die Sicherheit im öffentlichen Raum nicht zu beeinträchtigen. Ein häufiges Problem stellt das Hineinragen von Zweigen in Straßen oder Gehwege dar, welches Fußgänger und Radfahrer behindern kann. Auch eingewachsene Straßenschilder tragen zur Einschränkung der Verkehrssicherheit bei.

Pflegehinweise für Grundstückseigentümer

Die Stadtverwaltung fordert alle Garten- und Hausbesitzer auf, die notwendigen Rückschnitte vorzunehmen. Dabei sind auf Geh- und Radwegen eine Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Metern einzuhalten; bei Straßen gilt ein Richtwert von 4,50 Metern. Zudem müssen Baumkronen regelmäßig auf morsche, abgestorbene oder abgebrochene Äste kontrolliert werden. Diese sind fachgerecht zu entfernen, um eine potenzielle Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu vermeiden.

Zusätzlich sollten wild wuchernde Pflanzen und Wurzeln entfernt werden, da sie die Asphaltdecke beschädigen könnten. Diese Regelungen betreffen auch unbebaute Grundstücke.

Einfluss der Vogelschutzzeit

Der Rückschnitt von Pflanzen muss bis Ende Februar erfolgen, da die Vogelschutzzeit vom 1. März bis zum 30. September andauert. Während dieser Zeit sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte gestattet. Sollte dennoch ein Rückschnitt notwendig sein, müssen Grundstückseigentümer eine Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt einholen.

Schutz der Biodiversität

Die Einschränkungen während der Vogelschutzzeit dienen dem Schutz der lokalen Flora und Fauna, insbesondere der Nist- und Brutvögel, die in dieser Zeit besonders sensibel auf Eingriffe reagieren. Dennoch ist die Pflege von Bäumen und Sträuchern notwendig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Mit der korrekten Durchführung der Pflegemaßnahmen tragen Grundstückseigentümer nicht nur zur Sicherheit und Sauberkeit des öffentlichen Raums bei, sondern unterstützen auch die Biodiversität ihrer Umgebung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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