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Viele Menschen müssen ihren alten Führerschein umtauschen.
Das betrifft besonders Führerscheine von 1999 bis 2001.
Diese Führerscheine sind nur noch bis 2026 gültig.
Wenn Sie einen Papierführerschein haben und vor 1953 geboren sind,
müssen Sie den Umtausch bis spätestens 19. Januar 2033 machen.
Das gilt für alle Papierführerscheine, egal wann sie ausgestellt wurden.
Ihr alter Führerschein bleibt manchmal noch gültig.
Aber wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein fahren,
können Sie ein Verwarngeld bekommen.
Die Fahrerlaubnis – also die Erlaubnis zu fahren – bleibt aber bestehen.
Fahrerlaubnis heißt: Sie dürfen ein Auto fahren.
Die Stadt empfiehlt, den Umtausch online zu beantragen.
Der Antrag geht bequem von zu Hause aus.
Das spart Zeit und Wege.
Sie finden den Antrag auf der Webseite des Kreises.
Suchen Sie dort nach „Führerschein“.
Die Kreisverwaltung Mettmann bietet viele Informationen online an.
Dort erfahren Sie alles Wichtige zum Umtausch.
So können Sie den Umtausch gut vorbereiten.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie die Kreisverwaltung Mettmann kontaktieren.
Sie helfen Ihnen gerne weiter.
Die Regeln gelten ab sofort.
Viele Menschen in Hilden und im Kreis Mettmann sind betroffen.
Wenn Sie noch umtauschen müssen, machen Sie es frühzeitig.
So vermeiden Sie unnötige Kosten und Stress.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Hilden
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Veröffentlicht am: Heute um 16:31 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.