Führerscheinumtausch: Fristen laufen bald ab

Wer zwischen 1999 und 2001 den Führerschein erhielt, muss bis 2026 tauschen – Online-Antrag erleichtert den Prozess

Fristen für den Führerscheinumtausch rücken näher

Bürger mit Führerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen diese bis 2026 umtauschen. Für Inhaber von Papierführerscheinen, die vor 1953 geboren sind, gilt eine längere Frist bis spätestens 19. Januar 2033.

Gültigkeit und Folgen bei Fristversäumnis

Die Fahrerlaubnis bleibt trotz abgelaufenem Führerscheindokument erhalten, allerdings droht ein Verwarngeld bei Nutzung eines ungültigen Dokuments.

Praktische Hinweise zum Umtausch

Die Kreisverwaltung Mettmann empfiehlt die Nutzung des Online-Antrags, der über die Kreiswebseite unter dem Stichwort „Führerschein“ erreichbar ist. Dort stehen auch weiterführende Informationen und Kontaktmöglichkeiten bereit.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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