Eschborn zieht Berufung im Greensill-Fall in Betracht
Magistrat empfiehlt Verzicht auf teure Klage gegen Rödl & Partner – Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung steht bevor.Magistrat der Stadt Eschborn rät von Berufung im Greensill-Fall ab
In einer aktuellen Pressemitteilung hat der Magistrat der Stadt Eschborn bekannt gegeben, dass er der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, keine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main im Greensill-Fall einzulegen. Dies kommt nach der Abweisung einer Klage gegen die Beratungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, die für die Erstellung einer umstrittenen Kapitalanlagerichtlinie verantwortlich war.
Hintergrund zur Klage
Die Klage richtete sich gegen Rödl & Partner im Zusammenhang mit ihrer Beratung bei der Entwicklung einer Kapitalanlagerichtlinie, die Vorgaben für Investitionen in die insolvente Greensill Bank beinhaltete. Bei einem Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro war die Stadt der Meinung, dass die Beratung unzureichend und unzulässig war. Insbesondere wurde kritisiert, dass die Richtlinie die Vermeidung von Negativzinsen propagierte, was in Zeiten niedriger Zinsen als unrealistisch und riskant bewertet wird.
Empfehlung des Magistrats
Auf Grundlage einer umfassenden juristischen Bewertung durch die Kanzlei Dentons empfiehlt der Magistrat der Stadt Eschborn, auf eine Berufung zu verzichten. Obwohl es nach wie vor offene rechtliche Fragen gibt, sieht der Magistrat erhebliche Risiken in einem weiteren Prozess. Insbesondere könnte der Nachweis der Kausalität vor Gericht Schwierigkeiten bereiten. Diese Unsicherheiten in Bezug auf den Ausgang einer möglichen Berufung werden als signifikante Risiken bewertet.
Kostenrisiko
Zusätzlich zu den rechtlichen Fragestellungen hat der Magistrat das finanzielle Risiko eines weiteren Verfahrens berücksichtigt. Die geschätzten Kosten könnten sich auf bis zu 815.000 Euro belaufen, was in keinem angemessenen Verhältnis zu den unsicheren Erfolgsaussichten einer Berufung stehen würde.
Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung
Die endgültige Entscheidung darüber, ob die Berufung eingelegt wird oder nicht, wird am 27. März 2025 von der Stadtverordnetenversammlung getroffen. Die Empfehlung des Magistrats wird dabei sicher eine entscheidende Rolle spielen.
Die Situation rund um den Greensill-Fall und die Entscheidung der Stadt Eschborn verdeutlichen die Komplexität und die Herausforderungen, die bei finanziellen Beratungsdienstleistungen auftreten können. Ein klärender Schritt in der rechtlichen Auseinandersetzung könnte in diesem Zusammenhang wichtig sein, um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und zukünftige Risiken zu minimieren.