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Cottbus verbietet Grablichter wegen Brandgefahr

Wegen Trockenheit und Rabenvogel-Schäden gilt seit 4. Juli ein Verbot auf städtischen Friedhöfen

Die Stadt Cottbus hat wegen der anhaltenden Trockenheit und erhöhten Brandgefahr das Anzünden von Grablichtern auf allen städtischen Friedhöfen seit dem 4. Juli 2025 untersagt. Zudem kommt es insbesondere auf dem Südfriedhof zu Grabschäden durch heimische Rabenvögel wie Raben und Krähen, deren Verhalten trotz Maßnahmen noch nicht vollständig kontrolliert werden kann. Die Friedhofsverwaltung überprüft laufend Schutzmaßnahmen und bittet Besucher um Verständnis und Achtsamkeit, um die Sicherheit und Würde der Grabstätten zu gewährleisten.

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