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Wichtige Regeln zur Kommunalwahl in Bamberg

Die Kommunalwahl ist am 8. März 2026.

Die Stadt Bamberg informiert über die Regeln für Plakate.

Diese Regeln sind wichtig für:

  • Sicherheit im Straßenverkehr
  • Ein faires Wahlverfahren
  • Ein schönes Stadtbild

Parteien und Wählergruppen müssen diese Regeln beachten.


Wann dürfen Sie Wahlplakate aufhängen?

Wahlplakate dürfen nur sechs Wochen vor der Wahl hängen.

Das heißt vom 25. Januar bis 8. März 2026.

Innerhalb dieser Zeit braucht man keine besondere Erlaubnis.

Nur für Große Plakate wie „Wesselmänner“ und Bauzaunbanner braucht man eine Genehmigung.

Diese Plakate müssen vorher bei der Verkehrsbehörde gemeldet werden.

Sie dürfen erst nach Prüfung aufgehängt werden.


Wo sind Wahlplakate verboten?

Wahlwerbung ist nicht überall erlaubt.

An diesen Orten dürfen Sie keine Plakate anbringen:

  • An Ampeln und Verkehrseinrichtungen, die den Verkehr regeln
  • Wo Plakate die Verkehrssicherheit stören könnten

Erlaubt sind Plakate nur an Pfosten von Park- oder Halteschildern.

An sensiblen Orten müssen Sie vorsichtig sein. Zum Beispiel:

  • Kreuzungen
  • Einmündungen
  • Schulen und Kindergärten

Sie dürfen keine Sicht behindern.


Weitere Orte mit Plakat-Verbot

Plakate sind auch verboten an:

  • Berliner und Münchner Ring (B22)
  • Hain, Jahnwiese, ERBA-Park, Uferbereiche
  • Friedhöfe und alle Bäume in der Stadt
  • Eingangsbereich des Rathauses am Maxplatz

Manche Parteien verzichten freiwillig auf Werbung am Domplatz, Alten Rathaus, Obere Brücke und Kloster Michelsberg.


Technische Regeln für Wahlplakate

Die Plakate müssen so aufgehängt werden:

  • Über Gehwegen mindestens 2,20 Meter hoch hängen
  • Zwischen Plakaten und Radwegen oder Straßen mindestens 50 cm Abstand lassen

So bleibt der Verkehr sicher und ungestört.


Wann müssen Sie die Plakate wieder entfernen?

Nach der Wahl müssen alle Plakate spätestens bis zum 14. März weg.

Im Bereich von 10 Metern um Wahllokale (das nennt man „Bannmeile“) müssen Plakate vor dem Wahltag weg sein.

Bei einer Stichwahl am 22. März gilt die Entfernungspflicht bis 28. März.


Was bedeutet „Bannmeile“?

Die Bannmeile ist ein Bereich rund um Wahllokale.

In diesem Bereich ist Wahlwerbung verboten.

Das soll einen fairen Ablauf der Wahl sicherstellen.


Strafen bei Verstößen

Wer gegen die Regeln verstößt, muss 50 Euro zahlen pro Plakat.

Christian Hinterstein, der für Sicherheit zuständig ist, sagt:

„Ein ordentlicher Umgang mit Wahlwerbung ist wichtig für alle.“


Wo können Sie Fragen stellen?

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Bamberg – Referat für Sicherheit und Ordnung


Die Stadt Bamberg will so einen sicheren, fairen Wahlkampf.

Sie bittet alle, die Regeln zu beachten.

So bleibt die Stadt sauber und sicher für alle.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Bamberg

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Veröffentlicht am: Heute um 12:42 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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