
Strenge Regeln fĂŒr Wahlplakate in Bamberg
Kommunalwahl 2026: Werbezeitraum, Verbote und BuĂgelder im ĂberblickDie Stadt Bamberg regelt die Wahlplakatierung fĂŒr die Kommunalwahl am 8. MĂ€rz 2026 strikt: Wahlwerbung ist nur vom 25. Januar bis Wahltag zulĂ€ssig, GroĂflĂ€chenplakate benötigen eine Genehmigung. Plakate sind an sensiblen Verkehrsstellen, bestimmten stĂ€dtischen Bereichen und im direkten Rathausumfeld verboten, Fraktionen verzichten freiwillig auf Werbung an weiteren historischen Orten. Nach der Wahl mĂŒssen alle Plakate bis spĂ€testens 14. MĂ€rz entfernt sein, bei einer Stichwahl bis 28. MĂ€rz; VerstöĂe werden mit 50 Euro BuĂgeld pro Plakat geahndet.