Im Umkreis von zehn Metern um Wahllokale ist jede Wahlwerbung verboten.
Foto: © Stadt Bamberg

Strenge Regeln fĂŒr Wahlplakate in Bamberg

Kommunalwahl 2026: Werbezeitraum, Verbote und Bußgelder im Überblick

Die Stadt Bamberg regelt die Wahlplakatierung fĂŒr die Kommunalwahl am 8. MĂ€rz 2026 strikt: Wahlwerbung ist nur vom 25. Januar bis Wahltag zulĂ€ssig, GroßflĂ€chenplakate benötigen eine Genehmigung. Plakate sind an sensiblen Verkehrsstellen, bestimmten stĂ€dtischen Bereichen und im direkten Rathausumfeld verboten, Fraktionen verzichten freiwillig auf Werbung an weiteren historischen Orten. Nach der Wahl mĂŒssen alle Plakate bis spĂ€testens 14. MĂ€rz entfernt sein, bei einer Stichwahl bis 28. MĂ€rz; VerstĂ¶ĂŸe werden mit 50 Euro Bußgeld pro Plakat geahndet.

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