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Übersetzung in Einfache Sprache

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Wichtige Infos für Ausländervereine in Bamberg

Die Stadt Bamberg sagt:
Ausländervereine müssen sich anmelden.
Das gilt auch für ausländische Vereine.

Ausländerverein bedeutet:
Ein Verein mit Mitgliedern oder Leitern aus dem Ausland.

Ausländischer Verein bedeutet:
Ein Verein im Ausland, der auch in Deutschland tätig ist.

Wer muss sich anmelden?

  • Vereine mit vielen ausländischen Mitgliedern oder Leitern
  • Vereine aus dem Ausland, die in Deutschland aktiv sind

Wie schnell muss die Anmeldung passieren?

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen geschehen.
Das heißt: Binnen 14 Tagen nach Gründung.

Was müssen Sie bei der Anmeldung angeben?

Sie brauchen diese Angaben:

  • Name, Ort und Zweck des Vereins (wenn keine Satzung da ist)
  • Namen und Adressen der Vorstandsmitglieder
  • In welchen Ländern der Verein noch aktiv ist

Was müssen Sie sonst noch melden?

  • Änderungen der Angaben müssen gemeldet werden
  • Wenn der Verein sich auflöst, muss das gemeldet werden
  • Die Anmeldung und Änderungen kosten kein Geld

Warum muss das sein?

Das Gesetz will:

  • Mehr Transparenz (Das heißt: Alles ist besser sichtbar)
  • Bessere Kontrolle der Vereine

So bleibt alles geordnet und sicher.

Wo können Sie Hilfe bekommen?

Sie können das Ordnungsamt der Stadt Bamberg fragen:

Auch das Amt für Bürgerbeteiligung hilft gern.

Bei Fragen wenden Sie sich einfach an die Stadt Bamberg. ```


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Bamberg

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Veröffentlicht am: Mi, 9. Jul um 06:34 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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