Neue Meldepflicht für Ausländervereine in Bamberg
Stadt Bamberg fordert Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Gründung zur Sicherstellung von Transparenz und KontrollePflicht zur Anmeldung von Ausländer- und ausländischen Vereinen in Bamberg
Die Stadt Bamberg informiert, dass Ausländervereine und ausländische Vereine sich innerhalb von zwei Wochen nach Gründung bei der zuständigen Behörde anmelden müssen, um Transparenz und Kontrolle im Vereinswesen zu gewährleisten. Betroffen sind Vereine mit überwiegend ausländischen Mitgliedern oder Vereine mit Auslandssitz, die in Deutschland tätig sind.
Wichtige Angaben bei der Anmeldung
- Name, Sitz und Zweck des Vereins
- Namen und Anschriften der Vorstandspersonen
- Angabe der Länder mit Teilorganisationen
Änderungen und Auflösung des Vereins sind ebenfalls mitzuteilen. Die Anmeldung erfolgt kostenfrei.
Rechtliche Grundlagen
Die Meldepflicht basiert auf §§ 19–21 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts und dient der Rechtssicherheit und Übersichtlichkeit.
Kontakt für Anmeldung und Auskünfte: Ordnungsamt Bamberg, Telefon 0951/87-1291, E-Mail ordnungsamt@stadt.bamberg.de.