Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Das Klima- und Umweltamt von Bamberg informiert Sie.
Sie dürfen Gehölze nur bis Ende Februar schneiden.
Das Gesetz schützt die Natur.
Es heißt Bundesnaturschutzgesetz.
Vom 1. März bis 30. September ist das Schneiden verboten.
Dazu zählen Bäume, Büsche und andere Gehölze.
Diese Zeit ist wichtig für viele Tiere.
Dort brüten Vögel und andere Tiere setzen ihren Nachwuchs.
Diese Zeit nutzen viele Vögel zum Brüten.
Auch Insekten brauchen Sträucher und Blumen.
Das Schneiden würde Tiere stören und ihnen schaden.
Das Gesetz schützt die biologische Vielfalt.
Biologische Vielfalt heißt:
Es gibt Ausnahmen im Gesetz:
Große Bäume brauchen Genehmigung zum Schneiden.
Sie können die Anträge online stellen.
Die Stadt Bamberg hat eine Webseite dafür.
Hier finden Sie den Antrag:
Antrag auf Gehölzschnitt oder Fällgenehmigung
Bei Fragen rufen Sie das Amt an.
Das Amt hilft Ihnen gern.
Bamberg will die Natur schützen.
Deshalb gibt es Regeln für den Gehölzschnitt.
Diese Regeln helfen Vögeln, Insekten und Pflanzen.
Bitte halten Sie sich an die Regeln.
So unterstützen Sie die Natur und den Artenschutz.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Bamberg
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Do, 19. Feb um 09:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.