Gehölzschnitt in Bamberg: Jetzt handeln!

Bis 28. Februar erlaubt – Schutz der Brut- und Setzzeit ab März strikt geregelt

Gehölzschnitt in Bamberg nur bis Ende Februar erlaubt

Das Klima- und Umweltamt Bamberg weist darauf hin, dass Gehölzschnitt nach dem 28. Februar nicht mehr zulässig ist, um die Brut- und Setzzeit von Tieren zu schützen. Zwischen dem 1. März und 30. September sind das Abschneiden oder Entfernen von Gehölzen grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen etwa bei akutem Gefahrenschutz oder in gärtnerisch genutzten Bereichen.

Für größere Bäume ist ab einem bestimmten Stammumfang zudem eine Genehmigung erforderlich, die online bei der Stadt beantragt werden kann. So soll der Schutz der biologischen Vielfalt in der Region gewährleistet bleiben.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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