Bamberg startet Winterdienst: Was Anwohner jetzt wissen müssen

Räum- und Streupflichten gelten werktags von 7 bis 20 Uhr, Tausalz ist verboten – alle Details online

Mit den ersten Frostnächten erinnert die Stadt Bamberg an die Räum- und Streupflichten der Anwohner auf Gehwegen. Grundstücksbesitzer, Mieter und Pächter sind werktags von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Dabei sind Sand oder Splitt als Streumaterial erlaubt, während Tausalze verboten sind. Weitere Details zum Winterdienst finden Interessierte auf der städtischen Webseite.

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