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Seit dem 27. September 2025 gilt ein neues Gesetz.
Es heißt Bestattungsgesetz.
Es regelt, wie Menschen bestattet werden können.
Die Friedhofsverwaltung Bad Kreuznach informiert Bürgerinnen und Bürger.
Sie erklärt, was sich ändert.
Das neue Gesetz gibt Ihnen mehr Wahlfreiheit.
Das Gesetz bricht mit alten Traditionen.
Es reagiert auf neue gesellschaftliche Bedürfnisse.
Folgende Punkte sind neu:
Das Gesetz berücksichtigt verschiedene Kulturen und Religionen.
Es erlaubt Abschiede, die zu Ihnen passen.
Tuchbestattungen sind jetzt auch möglich.
Wichtig:
Sie müssen Ihre Wünsche schriftlich festhalten.
Das nennt man Totenfürsorgeverfügung.
Das ist ein Papier, in dem steht, wie Ihre Bestattung erfolgen soll.
So können Angehörige Ihren letzten Willen erfüllen.
Friedhöfe sind weiter wichtig.
Sie sind Orte der Trauer und Erinnerung.
Hier können Sie Abschied nehmen.
Die Verwaltung möchte viele Bestattungsformen anbieten.
So passen die Abschiede zu jeder Person.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung Bad Kreuznach.
Dort bekommen Sie Beratung und Hilfe.
Telefon: 0671 / 8880910052
Das alte Gesetz war über 40 Jahre alt.
Das neue Gesetz ist moderner und flexibler.
Es bietet mehr Freiheit bei der Bestattung.
Mehr Informationen finden Sie bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach.
Dort gibt es eine Broschüre zum neuen Bestattungsgesetz.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Bad Kreuznach
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Veröffentlicht am: Di, 17. Feb um 14:08 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.