Rheinland-Pfalz lockert Bestattungsgesetz

Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungen: Sarglose Beisetzungen und Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen möglich

Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern mehr Wahlfreiheit bei der Bestattung einräumt. Es hebt den Friedhofszwang für Totenasche auf, erlaubt sarglose und Tuchbestattungen sowie die Ascheaufbewahrung und -verstreuung außerhalb klassischer Friedhöfe. Die gesetzlichen Neuerungen berücksichtigen individuelle und kulturelle Abschiedsformen, erfordern jedoch eine schriftliche Willenserklärung zu Lebzeiten. Trotz der Veränderungen bleiben städtische Friedhöfe wichtige Orte der Erinnerung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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