Rheinland-Pfalz lockert Bestattungsgesetz
Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungen: Sarglose Beisetzungen und Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen möglichSeit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern mehr Wahlfreiheit bei der Bestattung einräumt. Es hebt den Friedhofszwang für Totenasche auf, erlaubt sarglose und Tuchbestattungen sowie die Ascheaufbewahrung und -verstreuung außerhalb klassischer Friedhöfe. Die gesetzlichen Neuerungen berücksichtigen individuelle und kulturelle Abschiedsformen, erfordern jedoch eine schriftliche Willenserklärung zu Lebzeiten. Trotz der Veränderungen bleiben städtische Friedhöfe wichtige Orte der Erinnerung.