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Puricelli-Kapelle: Wieder als Begräbnisstätte genutzt

Die Puricelli-Kapelle steht unter Denkmalschutz.
Sie steht auf dem Hauptfriedhof in Bad Kreuznach.
Die Kapelle wird wieder als Begräbnisstätte genutzt.
Einzelpersonen oder Gruppen können die Kapelle übernehmen.
Das geht für 99 Jahre durch ein Erbbaurecht.

Details zum Erbbaurecht

Hier sind die wichtigsten Informationen:

  • Jährlicher Erbbauzins: 1 Euro
  • Exklusives Nutzungsrecht für die Kapelle
  • Sechs Sargplätze für Bestattungen
  • Pflicht zur Pflege der Kapelle und Außenanlagen

Hintergrund

Die Kapelle wurde 1894 gebaut.
Die Familie Puricelli hat sie im gotischen Stil errichtet.
Bis 1998 war sie eine Begräbnisstätte.
Ende 2019 verlor die Kapelle ihr Nutzungsrecht.
Jetzt gehört sie der Stadt.
Die Kapelle bekommt mit dem Erbbaurecht eine neue Aufgabe.

Kontakt und weitere Informationen

Wenn Sie Interesse an der Kapelle haben,
können Sie die Friedhofsverwaltung kontaktieren:

Hauptfriedhof Bad Kreuznach,
Mannheimer Straße 249,
Telefon: 0671/888 091 0050,
E-Mail: friedhof@bad-kreuznach.de

Der Werkausschuss entscheidet über die Bewerbungen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse!


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Bad Kreuznach

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Veröffentlicht am: Mo, 24. Mär um 18:27 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.