
Stadt-Baden setzt auf Rücksicht zum Jahreswechsel
Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr erlaubt – Appell zu Eigenverantwortung und UmweltschutzStadt-Baden bittet zum Jahreswechsel um verantwortungsvolles Feiern und Rücksicht gegenüber Mitmenschen sowie Umwelt. Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, unter Einhaltung von Abständen zu Kirchen, Krankenhäusern und Seniorenheimen; am Christkindelsmarkt gilt weiterhin ein Feuerwerksverbot mit Brandwachen. Trotz Beschwerden wird kein kommunales Verbot eingeführt, die Stadt setzt stattdessen auf Eigenverantwortung und appelliert an alle, Müll selbst zu entsorgen und auf laute Knallkörper möglichst zu verzichten.