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Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln in Baden entdeckt

Virus nachgewiesen bei Kranich und Waldkauz – Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter bleiben wichtig

Geflügelpestvirus H5N1 bei Wildvögeln im Stadtkreis Baden nachgewiesen

Ein Kranich und ein Waldkauz aus dem Stadtkreis Baden wurden am 13. November mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N1 infiziert, bestätigt das Friedrich-Loeffler-Institut. Die Vögel brachten das Virus vermutlich auf ihrem Zug mit, ohne dass sich in der Nähe Geflügelhaltungen befinden. Das Infektionsrisiko für Geflügelbetriebe und die Bevölkerung in der Region bleibt laut Stadtverwaltung unverändert niedrig.

Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Tierhalter sind verpflichtet, Biosicherheitsvorgaben einzuhalten, um eine Einschleppung der Vogelgrippe zu verhindern. Dazu zählen unter anderem:

  • Vermeidung von Kontakt zwischen Wild- und Haustieren
  • Betreten von Ställen nur mit Schutzkleidung
  • Sorgfältige Hygiene und geschützte Lagerung von Futter und Einstreu
  • Fütterung ausschließlich im Stall mit Leitungswasser
  • Keine Aufnahme von Tieren aus Restriktionszonen

Gesundheitliche Einschätzung und Verhaltenshinweise

Das Risiko einer Infektion für Menschen gilt als sehr gering, bisher gibt es keine bestätigten Fälle in Deutschland. Die Bevölkerung wird gebeten, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und Funde, insbesondere bei Wasservögeln, Greif- oder Rabenvögeln, dem Veterinäramt zu melden.

Bundesweite Lage und Ausblick

Die Geflügelpest tritt bundesweit vermehrt auf, in Baden-Württemberg wurde das Virus am 23. Oktober bei einem Geflügelbetrieb nachgewiesen. Die Behörden beobachten die Situation weiterhin genau und appellieren an Geflügelhalter, die Schutzmaßnahmen streng einzuhalten, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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