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Dienstunfähigkeit von OB Späth ist rechtskräftig

Regierungspräsidium bestätigt Entscheidung – Gemeinderat plant Neuwahl am 8. März 2026

Die Dienstunfähigkeit von Oberbürgermeister Dietmar Späth ist rechtskräftig, da er auf Rechtsmittel verzichtet hat. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte die Entscheidung, womit der Weg für eine Neuwahl frei ist. Der Gemeinderat wird am 15. Dezember über den Wahltermin entscheiden, vorgeschlagen ist der 8. März 2026, parallel zur Landtagswahl.

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