Übersetzung in Einfache Sprache

Wichtige Änderung für Radfahrende in Ahrensburg

Die Stadt Ahrensburg informiert Sie über eine Änderung im Straßenverkehr.

In der Fritz-Reuter-Straße, im Reeshoop und in der Manfred-Samusch-Straße
gibt es ab Ende Juli 2025 eine neue Regel.

Dort müssen Radfahrende den Radweg nicht mehr benutzen.
Sie können selbst entscheiden:

  • Radweg benutzen
  • Oder direkt auf der Fahrbahn fahren

Autofahrerinnen und Autofahrer sollen besser auf Radfahrende achten.


Was bedeutet Radwegebenutzungspflicht?

Die Radwegebenutzungspflicht sagt: Radfahrende müssen einen Radweg nutzen.
Das gilt nur, wenn der Radweg komplett gebaut ist und mit Schildern gekennzeichnet ist.

In den genannten Straßen sind die Radwege nicht mehr vollständig.
Deshalb dürfen Radfahrende jetzt wählen, wo sie fahren möchten.

Das soll alle sicherer machen und den Verkehr besser regeln.


E-Scooter und Radwege

E-Scooter müssen meistens auch den Radweg nutzen.
Eine Ausnahme gibt es beim Schild „Fahrrad frei“ auf Gehwegen.
Dort dürfen E-Scooter meist nicht fahren.


Erklärungen

Radwegebenutzungspflicht bedeutet:
Radfahrende müssen den Radweg benutzen, wenn ein Schild das sagt.


Regeln für Geh- und Radwege in Ahrensburg

Die Regeln hängen vom Verkehrsschild ab. Hier ein Überblick:

  • Kein Schild
    Radfahrende dürfen nicht auf dem Gehweg fahren.
    Ausnahme:

    • Kinder von 8 bis 10 Jahre dürfen dort fahren.
    • Kinder unter 8 Jahre nur mit Erwachsenem.
  • Gehweg mit Zusatz „Fahrrad frei“
    Fußgänger haben immer Vorrang.
    Radfahrende müssen langsam und vorsichtig fahren.

  • Gemeinsamer Geh- und Radweg
    Fußgänger und Radfahrende teilen sich den Weg.
    Rücksicht und angepasste Geschwindigkeit sind wichtig.

  • Getrennter Geh- und Radweg
    Jeder nutzt seinen Bereich.
    Geschwindigkeit und Abstand sind an die Situation anzupassen.

  • Radweg
    Nur Radfahrende und E-Scooter dürfen hier fahren.
    Andere nicht.


Tipps für Radfahrende

Sie sollten immer auf die Schilder achten.
Fahren Sie langsam und rücksichtsvoll.
Fußgänger haben immer Vorrang auf Gehwegen.


Öffnungszeiten für Fragen

Das Dienstgebäude in der Manfred-Samusch-Straße 5 ist offen:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Internationale Partnerschaften

Die Stadt Ahrensburg hat enge Beziehungen mit diesen Städten:

  • Esplugues, Spanien
  • Feldkirchen, Österreich
  • Ludwigslust, Deutschland
  • Viljandi, Estland

Sicherheit bei E-Mails

E-Mails der Stadt Ahrensburg sind oft unverschlüsselt.
Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Ahrensburg

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Veröffentlicht am: Heute um 00:19 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Umfrage

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