Ahrensburg hebt Radwegebenutzungspflicht auf

Radfahrende können in drei Straßen künftig selbst wählen – mehr Sicherheit und Komfort im Straßenverkehr

Die Stadt Ahrensburg hat zum Ende Juli 2025 in der Fritz-Reuter-Straße, im Reeshoop und in der Manfred-Samusch-Straße die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Radfahrende können dort nun selbst entscheiden, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn nutzen. Autofahrerinnen und Autofahrer werden gebeten, verstärkt auf Radverkehr auf der Fahrbahn zu achten.

Hintergrund der Änderung

Da die bauliche Voraussetzung für eine verpflichtende Nutzung der Radwege nicht mehr gegeben ist, entfällt die Pflicht. Ziel ist es, die Sicherheit und den Komfort im Straßenverkehr für alle zu erhöhen.

Regeln für Geh- und Radwege in Ahrensburg

  • Kein Schild: Radfahrer dürfen den Gehweg nicht benutzen, Ausnahmen gelten für Kinder.
  • Gehweg mit Zusatz „Fahrrad frei“: Fußgänger haben Vorrang, Radfahrende fahren nur Schrittgeschwindigkeit.
  • Gemeinsamer Geh- und Radweg: Rücksichtnahme und angepasste Geschwindigkeit sind Pflicht.
  • Getrennter Geh- und Radweg: Bereiche sind strikt zu nutzen.
  • Radweg: Pflichtweg für Radfahrende und E-Scooter, andere ausgeschlossen.
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.