Wahlabzählung entschlüsselt: Was bedeuten Prognosen und Hochrechnungen?

Ein Blick hinter die Kulissen der Wahlberichterstattung und der Weg zum endgültigen Ergebnis

In Wahlberichterstattungen sind Begriffe wie Prognose, Hochrechnung und vorläufiges Ergebnis essenziell, um den Stand der Auszählung zu beschreiben. Doch was bedeuten diese Begriffe tatsächlich und wie unterscheiden sie sich? Die Bundeswahlleiterin bietet hierzu eine erklärende Übersicht.

Prognosen: Erste Schätzungen am Wahltag

Prognosen sind erste Schätzungen des Wahlergebnisses und werden unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr veröffentlicht. Diese Prognosen basieren unter anderem auf durch Wahlforschungsinstitute. Sie liefern eine erste Tendenz über das voraussichtliche Wahlergebnis, sind jedoch noch keine amtlich ermittelten Resultate.

Hochrechnungen: Verfeinerungen mit amtlichen Ergebnissen

Am Wahlabend folgen Hochrechnungen, die bereits auf amtlich ermittelten Wahlergebnissen basieren. Hierbei werden die Ergebnisse repräsentativ ausgewählter Wahlbezirke hochgerechnet. Diese Hochrechnungen werden zunehmend genauer, je mehr amtliche Teilergebnisse verfügbar sind. In der Regel werden sie nach 18 Uhr veröffentlicht.

Vorläufiges vs. endgültiges Wahlergebnis

Das vorläufige Wahlergebnis wird in der Wahlnacht von der Bundeswahlleiterin bekannt gegeben, nachdem alle Stimmen ausgezählt wurden. Grundlage hierfür sind die Meldungen der Landeswahlleitungen, die alle Wahlkreisergebnisse zusammenfassen. Das endgültige Wahlergebnis hingegen wird vom Bundeswahlausschuss etwa drei Wochen nach dem Wahltag festgestellt und kann geringfügig vom vorläufigen Ergebnis abweichen.

Der Weg zum endgültigen Wahlergebnis

Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt durch den Bundeswahlausschuss auf Basis der Niederschriften aller Kreis- und Landeswahlausschüsse. Die offizielle Bekanntmachung erfolgt im Bundesanzeiger, ungefähr drei Wochen nach dem Wahltag, durch die Bundeswahlleiterin.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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