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Die Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände.
Das Verbot gilt vom 9. Januar 15:00 Uhr bis 11. Januar 03:00 Uhr.
Es betrifft die Hauptbahnhöfe in Nürnberg und Augsburg.
Eine Allgemeinverfügung ist eine Anordnung von einer Behörde.
Sie gilt für viele Menschen gleichzeitig.
Sie regelt, was in einem bestimmten Zeitraum und Ort verboten ist.
Sie dürfen keine gefährlichen Gegenstände mitnehmen.
Dazu gehören:
Das Verbot gilt überall im Bahnhof:
Die Bundespolizei kontrolliert die Bahnhöfe.
Wer verbotene Gegenstände mitnimmt, wird erwischt.
Die Polizei nimmt die Gegenstände sicher weg.
Es gibt Strafen wie Zwangsgeld.
Das ist ein Geldbetrag, wenn Sie das Verbot nicht beachten.
Zusätzlich kann die Polizei:
Ja, in der Allgemeinverfügung stehen Ausnahmen.
Sie können diese online lesen:
Allgemeinverfügung der Bundespolizei
Im Bahnhof hängen Plakate mit Infos zum Verbot.
Die Bundespolizei arbeitet eng mit dem Land Bayern zusammen.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg ist zuständig für:
Sie kümmern sich um Sicherheit bei 309 Bahnhöfen und Haltepunkten.
Das Gebiet umfasst 1823 Kilometer Bahnstrecke.
Das sind 23 Prozent von Bayern.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die
Bundespolizeiinspektion Nürnberg.
Die Bundespolizei will die Sicherheit verbessern.
Sie will Gewalt verhindern.
Bitte halten Sie sich an die Regeln.
So sind Reisende und Einsatzkräfte sicher.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die Polizei.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Fr, 9. Jan um 07:29 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.