Waffenverbot an Nürnberger und Augsburger Bahnhöfen

Bundespolizei verhängt temporäres Verbot gefährlicher Gegenstände vom 9. bis 11. Januar zur Erhöhung der Sicherheit

Allgemeinverfügung der Bundespolizei für Nürnberg und Augsburg

Vom 9. Januar, 15:00 Uhr, bis zum 11. Januar, 03:00 Uhr, ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände wie Waffen, Werkzeugen und Messern in den Hauptbahnhöfen Nürnberg und Augsburg sowie deren Bereichen verboten. Die Einhaltung wird von der Bundespolizei überwacht, Verstöße werden mit Sicherstellung, Zwangsgeldern und gegebenenfalls Platzverweisen geahndet. Ausnahmen sind in der veröffentlichten Allgemeinverfügung geregelt, die online einsehbar ist. Die Maßnahme dient der Erhöhung der Sicherheit von Reisenden und wurde in Abstimmung mit dem Land Bayern erarbeitet.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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