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Die Bundespolizeidirektion München macht neue Regeln.
Diese Regeln helfen, Sie an den Bahnhöfen zu schützen.
Vom 28. November 2025 bis 4. Januar 2026 gilt:
Sie dürfen keine gefährlichen Gegenstände mitnehmen.
Gefährliche Gegenstände sind zum Beispiel:
Die Polizei informiert die Menschen über diese Regeln.
An Silvester gibt es oft Probleme an den Bahnhöfen.
Die Polizei will Gewalt und Gefahren vermeiden.
Sie ist in der Silvesternacht mehr vor Ort.
Die Polizei will:
Die Polizisten achten streng auf das Verbot.
Wenn Sie die Regeln nicht beachten, kann die Polizei:
Bei Verstößen kann die Polizei:
Mitführen heißt:
Sie haben die gefährlichen Gegenstände bei sich.
Das gilt auf Bahnhöfen und anderen öffentlichen Orten.
Nicht gemeint sind eigene Wohnungen oder Grundstücke.
Die Bundespolizei in München arbeitet mit 250 Leuten.
Sie passt auf das größte Gebiet in Bayern auf:
Das Gebiet reicht vom Norden bis zum Südwesten Bayerns.
Die Polizei arbeitet auch an Schnellfahrstrecken.
Sie ist zum Beispiel in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt aktiv.
Die Polizei sorgt für Sicherheit auf allen Bundesbahnstrecken.
Die Bundespolizei arbeitet eng mit der Deutschen Bahn zusammen.
So schützt die Polizei die Reisenden und die Bahnanlagen am besten.
Mehr Infos finden Sie auf der Webseite der Bundespolizei:
www.bundespolizei.de
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 10:07 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.