Silvester: Pyrotechnik-Verbot an Nürnbergs und Augsburgs Bahnhöfen

Bundespolizei München verstärkt Präsenz vom 28. November bis 4. Januar – Strenge Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen

Vom 28. November 2025 bis 4. Januar 2026 gilt an den Hauptbahnhöfen Nürnberg und Augsburg ein Verbot zum Mitführen gefährlicher Gegenstände, insbesondere Pyrotechnik wie Silvesterböller. Die Bundespolizeidirektion München verstärkt zu Silvester ihre Präsenz, um Sicherheitsvorfälle zu minimieren und den Reiseverkehr reibungslos zu gestalten. Bei Verstößen drohen Sicherstellungen, strafrechtliche Verfahren, Zwangsgelder sowie Platzverweise und Bahnhofsverbote.

Hintergrund und Zuständigkeit

Die Bundespolizeidirektion München betreut das größte Flächengebiet Bayerns mit über 300 Bahnhöfen in einem 16.082 km² großen Einsatzgebiet. In enger Kooperation mit der Deutschen Bahn AG sichert sie die Bahnanlagen und den öffentlichen Raum entlang der Eisenbahnen des Bundes.

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