Lkw-Fahrer ohne Ausnahmegenehmigung gestoppt

A65 bei Edesheim: Polizei verhängt Bußgelder und Sicherheitsleistungen wegen Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Lkw-Kontrolle auf der A65 bei Edesheim

Am 2. November 2025 wurden zwei ausländische Lkw-Fahrer auf der A65 wegen fehlender Ausnahmegenehmigung bei Sonn- und Feiertagsfahrverboten angehalten und mussten bis 22 Uhr an einer Rastanlage warten. Beide erhielten zusätzlich eine Sicherheitsleistung von 150 Euro, um den Strafverfolgungsanspruch abzusichern. Die Polizei Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr gilt und Verstöße konsequent verfolgt werden.

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