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In der Nacht vom 14. auf den 15. August 2025 gab es eine Kontrolle.
Die Polizei stoppt einen LKW auf der B10 bei Annweiler.
Der Lastwagen fährt Richtung Pirmasens.
Es war gegen 1:50 Uhr nachts.
Der LKW hat ein ausländisches Kennzeichen.
Es gab ein Nachtfahrverbot auf diesem Straßenabschnitt.
Das Verbot gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Es betrifft Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gewicht.
Der Fahrer musste eine Erlaubnis zeigen.
Er hatte keine Ausnahmegenehmigung.
Der LKW darf deshalb nicht hier fahren.
Die Polizei prüfte den Beladeort.
Der Ort ist nicht von Regeln ausgenommen.
Der Fahrer bekommt eine Strafe.
Das nennt man ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Der Fahrer wohnt nicht in Deutschland.
Er musste eine Sicherheitsleistung zahlen.
Sicherheitsleistung heißt:
Das Verbot schützt die Menschen vor Lärm.
Es sorgt für Ruhe in der Nacht.
Außerdem entlastet es die Straßen in der Region.
Regelmäßige Kontrollen sind nötig.
So halten sich mehr Fahrer an die Regeln.
Wie sich das Fahrverbot langfristig auswirkt, ist noch offen.
Die Behörden beobachten die Situation weiter.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Fr, 15. Aug um 08:58 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.