LKW-Fahrer missachtet Nachtfahrverbot auf B10
Ausländischer Fahrer ohne Genehmigung bei Kontrolle erwischt – Bußgeldverfahren eingeleitetLKW-Verstoß auf der B10 bei Annweiler
In der Nacht vom 14. auf den 15. August 2025 wurde ein ausländischer LKW-Fahrer auf der B10 ohne gültige Ausnahmegenehmigung für das geltende Nachtfahrverbot angetroffen. Das Verbot gilt zwischen 22 und 6 Uhr für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen und umfasst nicht den Be- oder Entladeort des Fahrzeugs.
Relevanz für ausländische Fahrer
Da der 28-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt, wurde eine Sicherheitsleistung verlangt, um die Vollstreckung von Bußgeldern sicherzustellen. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Fall macht die Bedeutung von Verkehrskontrollen deutlich, um Anwohner vor Lärm zu schützen und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.