Haftbefehl bei Kontrolle in Kehl entdeckt

38-Jähriger Algerier mit abgelaufener Duldung muss Ersatzfreiheitsstrafe absitzen – Rückführung nach Frankreich geplant

Bei einer Kontrolle am 16. Februar in Kehl stellte die Bundespolizei fest, dass ein 38-jähriger Algerier mit einer Duldung unterwegs war, deren Gültigkeit mit der Ausreise endet. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vor, da er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Nach einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen ist eine Rückführung nach Frankreich geplant. Die Kontrollmaßnahmen an Grenzübergängen dienen der Verhinderung unerlaubter Einreisen und der Durchsetzung von Recht und Ordnung.

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